Jetzt Antrag stellen zur Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand

Was ist der Mobilitätszuschuss:
Den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming können ehrenamtlich tätige Personen auch 2026 beantragen. Er umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für ent­standene Fahrkosten. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Menschen von der Pauschale profitieren.
Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Perso­nen möglich, den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantra­gen.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale:
• Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamt­lich engagiert.
• Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche).
• Die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehren­amtliche Engagement.

Informationen zur Antragstellung:
Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zu­schusses. Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Antragsformular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses sind im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming unter https://www.teltow-flaeming.de/ in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ zu finden. Dort sind ebenfalls die Bedin­gungen zum Erhalt des Mobilitätszu­schusses nachzulesen.

Notwendige Angaben:
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative, Stiftung usw.), einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden.
Inhaber und Inhaberinnen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte oder der Ehrenamts-App einzureichen.

Weitere Hinweise:
Mit weiteren Fragen rund um das Thema Ehrenamt kann man sich an das Büro für Chancengleichheit des Land­kreises Teltow-Fläming wenden. Dort hilft man auch denjenigen gern, die den Antrag nicht über das Internet herunter­laden können.

KONTAKT:
Landkreis Teltow-Fläming
Doreen Kaya
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel.: 03371608-1088
Fax.: 03371608-9000
E-Mail: ehrenamt@teltow-flaeming.de